Sonderbedingungen Dienstleistungsgeschäft (Bestandteil der AGB)
§ 1. Geltungsbereich; Allgemeine Bestimmungen
(a) Generell erfolgen von uns zu erbringende/ erbrachte Dienstleistungen zu diesen Geschäftsbedingungen für das Dienstleistungsgeschäft.
(b) Alle Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und uns bedürfen der Wirksamkeit halber der Schriftform.
(c) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(e) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(f) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG), das einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) und das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
§ 2. Leistungsgegenstand, Lieferung, Beschaffenheit
(a) Inhalt und Umfang der von zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus unserem schriftlichen Angebot.
(b) Nicht ausdrücklich bezeichnete (Dienst)Lieferungen sind von uns nicht geschuldet. Werden diese auf Wunsch des Kunden erbracht gelten unsere dafür üblichen Preise, Konditionen und Geschäftsbedingungen.
(c) Wir unterstützen unseren Kunden auf den im Vertrag im Einzelnen aufgeführten Gebieten beratend und ausführend.
(d) Eigenschaftszusicherungen liegen nur dann vor wenn wir diese ausdrücklich als solche ausweisen.
(g) Als „vertraulich“ bezeichnete schriftliche Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben, noch in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.
§ 3. Erbringungen der Beratungs- und Unterstützungsleistung
(a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung unser Geschäftssitz.
(b) Soweit wir die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden erbringen, treten unsere Mitarbeiter in kein Arbeitsverhältnis zu unserem Kunden.
(c) Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen entweder treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(d) Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Leistungen nur dem von uns nach Ziff. 3
(c) benannten verantwortlichen Mitarbeiter übermitteln.
(e) Ist ein Mitarbeiter von uns wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen von unserem Kunden nicht zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistungen gehindert, werden wir auf Wunsch des Kunden unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen sind wir berechtigt, unsere Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen.
(f) Soweit die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden zu erbringen sind, wird der Kunde für unsere Mitarbeiter geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen Datenträger und sonstige zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderliche Arbeitsmittel sicher gelagert werden können.
(g) Der Kunde stellt uns alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung.
(h) Der Kunde stellt die für die Durchführung der Vereinbarung erforderliche Rechenzeit auf einer geeigneten Datenverarbeitungsanlage zur Verfügung.
(i) Der Kunde wird unseren Mitarbeitern jederzeit kostenfrei Zugang zu den für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Informationen verschaffen und rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen ausstatten.
§ 4. Vergütung, Zahlungsbedingungen
(a) Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(b) Wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen bei Rechnungseingang ohne Skontoabzug fällig.
(c) Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Vergütung nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu den bei uns jeweils gültigen Listenpreisen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Einsatzberichtes.
(d) Bei Abrechung der Leistungen nach Stundensätzen werden begonnene halbe Einsatzstunden nach dem halben Stundensatz berechnet. Für außerhalb unserer üblichen Arbeitszeit zu erbringenden Leistungen gelten besondere Stundensätze.
(e) Der Kunde erstattet uns bei Durchführung der Vereinbarung entstehende Nebenkosten, wie z.B. Kosten für notwendige Reisen und auswärtige Übernachtungen. Zu erstatten sind für: – PKW der bei uns jeweils geltende Listenpreis/km – Bahn 1. Klasse/bei Schlafwagenbenutzung Doppelbett – Flugzeug Touristenklasse – Übernachtungen der bei uns jeweils gültige Pauschalpreis für Übernachtungen. Bei tatsächlicher Überschreitung dieser Pauschale zusätzlich der Mehrbetrag. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
(f) Unsere Forderung gilt dann als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Bankkonto gutgebracht wurde.
(g) Wir sind berechtigt, Abrechnungen monatlich durchzuführen.
(h) Wir sind berechtigt Anzahlungen zu verlangen.
§ 5. Leistungszeit
(a) Die (Dienst)Leistung wird von uns bald möglichst ausgeführt.
(b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(d) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Wirkungsbereiches liegen, insbesondere Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Terror, allgemeine Materialverknappung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Das Vorliegen derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen den Kunden baldmöglichst mitteilen.
§ 6. Haftung
(a) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzen. Diese Haftung ist auf den Ersatz von vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. für Schäden, die aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit entstehen. für die Haftung nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
(b) Wir haften überdies nicht für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, dass der Kunde keine tagesaktuelle, brauchbare Datensicherung in geeigneter Form angefertigt oder sonst eine zeitnahe und kostengünstige Wiederherstellung von Daten sichergestellt hat. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
(c) In jeden Fall ist die Haftung gem. Ziff. 8. a. begrenzt auf den von unserer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag (€ xxxxxxx/ Schadensfall).
(d) Soweit Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes.
(e) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(f) Der Kunde ist vorbehaltlich Ziff. 7 (a) nur berechtigt, wenn eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung oder eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Kaufsache liegt, gegeben ist.
(g) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7. Mängelgewährleistung
(a) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mängelansprüche soweit wir zur Lieferung neu hergestellter Sachen oder Werkleistungen verpflichtet sind.
(b) Soweit die Gewährleistung nach Ziff. 7 (a) nicht ausgeschlossen ist, gilt folgendes: Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir in diesen Fällen zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder von uns eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde. Der Kunde ist nur nach Maßgabe der Regelung in VI. 2. zur Minderung und zum Rücktritt wegen eines Mangels berechtigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Gewährleistungsfristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde hat offensichtliche Mängel als Kaufmann unverzüglich, im übrigen innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Kaufleute haben darüber hinaus eine eingehende Untersuchung auf Mängel vorzunehmen und Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen waren, uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
§ 8. Vertraulichkeit
(a) Informationen, Geschäftsvorgänge, Aufgaben und Unterlagen die den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt oder übergeben werden und Geschäftsgeheimnisse darstellen oder aus sonstigen Gründen vertraulich sind, sind klar und deutlich als vertraulich zu bezeichnen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen, Geschäftsvorgänge, Aufgaben und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, diese sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Vertragsparteien werden den einzusetzenden Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
(b) Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bis zum Ablauf von 2 Jahren bestehen.
§ 9. Gerichtsstand
(a) Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Celle.