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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Angebote, Bestellungen, Nebenabreden

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware bzw. durch Erbringen der Dienstleistung nachkommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Angaben in Prospekten und Anzeigen gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.

§ 3 Preiserhöhungen

  1. Preise verstehen sich nur dann als Festpreise, falls wir diese ausdrücklich als solche bezeichnet haben.
  2. Liegt kein Festpreis vor, so ist unser am Tag der Lieferung gültiger Preis vereinbart. Dieser kann infolge unvorhersehbarer Ereignisse, z.B. höherer Gewalt oder extremer Verteuerung von Rohstoffen, vom am Tag des Vertragsschlusses geltenden Preis abweichen.
  3. Kommt es infolge der Regelung des Absatzes 2 zu einer Preiserhöhung, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen bzw. Dienstleistungen zurückzutreten.

§ 4 Mehrwertsteuer

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 5 Lieferkosten

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
  2. Soweit die Preise „Frei-Empfangsstation“ oder „Frei-Schiff-Station“ vereinbart sind, liegen die zurzeit des Angebots gültigen Frachten, Versicherungsprämien und Nebengebühren, so wird der Preis entsprechend angepasst.

§ 6 Zahlungen

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Anders lautende Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 7 Transport, Versicherung

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Verladung und Versand unversichert auf Gefahr des Empfängers.

§ 8 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

§ 9 Sachmängel

  1. Bei Sachmängeln sind die mangelhaften Teile oder Leistungen nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Sachmängelansprüche verjähren – außer in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2a BGB und § 634a Abs. 1 Nr. BGB – in 12 Monaten.

Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

  1. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Vertragspartner nur verlangen, wenn wir die Mängel aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

§ 10 Haftung

  1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  2. Hiervon ausgenommen sind: a) Schäden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. b) Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten Haben. c) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, wobei unserer Pflichtverletzung die unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleichsteht. d) Schadensersatz wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Lieferverzögerungen

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht vermindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Verarbeitungsvorbehalt

  1. Sämtliche gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
  2. Eine Verarbeitung oder Umbildung im Sinne des § 950 BGB erfolgt für uns.
  3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet.
  4. Hat der Käufer die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft, so tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
  5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns gegen Käufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 Prozent übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 13 Handelsklauseln

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes enthalten ist, gelten für die Auslegung von Handelsklausen die von der internationalen Handelskammer herausgegebenen „Incoterms“ in der jeweiligen Fassung.

§ 14 Erfüllungsort

Für alle sich aus unseren Lieferungen und Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile 29356 Bröckel als Erfüllungsort.

§ 15 Anwendbares Recht

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand Celle oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers oder die Hauptstadt in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, vereinbart.